Opferschutz

 

Am 26. April 2010 wurde bei der Kinder- und Jugendanwaltschaft Vorarlberg eine unabhängige Opferschutzstelle für Personen, die als Kind oder Jugendlicher der Gewalt in öffentlichen oder privaten Einrichtungen ausgesetzt waren, eingerichtet.

 

Viele Betroffene haben sich seither gemeldet, um über ihre Erfahrungen in diesen Einrichtungen zu berichten. In den 2x jährlich stattfindenden Kommissionssitzungen wird über eine eventuelle Unterstützungszahlung beraten und dann der Vorarlberger Landesregierung zur Kenntnis gebracht. Damit die Betroffenen das Erlebte besser aufarbeiten können, kann auf Wunsch das Angebot einer Psychotherapie in Anspruch genommen werden.

 

Aufgaben der Opferschutzkommission

Klärung des aktuellen Bedarfs an psychotherapeutischen Hilfen und entsprechende Empfehlung für eine eventuelle Unterstützungszahlung an die Vorarlberger Landesregierung. Unter Berücksichtigung der Art, Dauer und Umfang der Misshandlungen.

 

Heimopferrente

Mit der Novelle des Heimopferrentengesetztes hat sich der Kreis jener Personen erweitert, die als Betroffene von Gewalt und Missbrauch Anspruch auf eine monatliche Rente haben. Seit dem 1. Juli 2018 haben auch Personen, die als Kinder oder Jugendliche in Krankenhäusern, psychiatrischen Einrichtungen, Heilanstalten oder in Kinderheimen von Gemeinden sowie in Einrichtungen privater Träger misshandelt wurden, die Möglichkeit einen Antrag auf Heimopferrente zu stellen.

Weitere Informationen erhalten Sie bei ihrem Sozialversicherungsträger oder auf der Homepage der Volksanwaltschaft.

Opferschutz Kontakt

Die Opferschutzstelle des Landes Vorarlberg ist bei der Kinder- und Jugendanwaltschaft erreichbar. Informationen, Auskünfte und Kontaktaufnahme unter Tel 05522 84 900 oder per E-Mail an opferschutz@vorarlberg.at.

Downloads

HOG

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HOG Infoblatt der Bundesvolksanwaltschaft

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Information für Betroffene

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Forschungsbericht 2015

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Forschungsbericht – Vorstudie

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Opferschutz-Bericht 2010/2011

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Opferschutz in Zahlen

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